Private kapitalgedeckte Altersversorgung (Zulagenrente)

 
 

Nicht gefördert werden u. A. Selbständige, Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken und Rentner. Nicht förderungsfähige Personen können über Ihren rentenversicherungspflichtigen Ehepartner eine Förderung erhalten.

Daten und Fakten - Private Vorsorge
Veranlagungs-Zeitraum Sonderausgaben-
Abzug pro Jahr *)
Höhe der Grundzulage
pro Jahr **)
Zulage je Kind
2002 und 2003 Max. 1% 38 € 46 €
2004 und 2005 Max. 2% 76 € 92 €
2006 und 2007 Max. 3% 114 € 138 €
Ab 2008 Max. 4% 154 € 185 €
*) Auf der Basis des Brutto-Lohns - höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
**) Wenn Ehepaare gemeinsam zur Steuer veranlagt werden, steht jedem Partner die Grundzulage zu.
  1. Ihrem Familienstand,

  2. der Anzahl Ihrer Kinder,

  3. Ihrem Einkommen,

  4. dem Beitrag, den Sie selbst für die private Rente aufbringen wollen.

Wie muß das geförderte Produkt aussehen?

  1. Produkt ist staatlich zertifiziert

  2. laufende Beitragszahlung

  3. bis zu 30% des Kapitals können zu Rentenbeginn einmalig ausbezahlt werden.

  4. mindestens 70% des Kapitals müssen als lebenslange Rente ausbezahlt werden

  5. Verrentung nicht vor dem 60sten Lebensjahr

  6. Garantie für die eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn

  7. Besteuerung in der Rentenphase

Eigenvorsorge durch Wohneigentum

Seit 2002 ist die Einbeziehung von Wohneigentum im AVmG über ein Zwischenentnahme-Modell möglich.

Danach kann der Anleger einen Betrag von mindestens 10.000 und höchsten 50.000 Euro förderunschädlich seinem Altersvorsorge-Vertrag entnehmen, um ihn unmittelbar für selbstgenutztes inländisches Wohneigentum zu verwenden.

Den entnommenen Betrag muss der Anleger (quasi als Darlehen) in monatlich gleichbleibenden Raten zinslos bis zum 65. Lebensjahr in seinen Altersvorsorge-Vertrag zurückzahlen.

Tun oder lassen?

Vergessen werden darf jedoch nicht: Die jetzt beschlossene Förderung dient lediglich dazu, die neu entstandene Rentenlücke durch die Absenkung des Rentenniveaus zu schließen. Sie reicht bei weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard bei zu halten.

Private Vorsorge tut nach wie vor Not, ob mit oder ohne Förderung. Wenn Sie Kapital bilden wollen, können Sie dies auch ohne zeitliche Verpflichtung, z.B. in einem Investmentfonds, tun. Nach dem Motto: Alles was Ihr Geld braucht, ist Zeit zum Arbeiten.

Ob für Sie die Riester-Rente interessant ist, kann nur ein persönliches Gespräch klären. Wenn Sie an diesem interessiert sind, dann schicken Sie mir eine E-Mail.

Und so fing alles an

Der Bundesrat stimmte am 11.05.2001, zu. Mit der Reform wurde die (gesetzliche) Rentenversicherung an die rückläufige Bevölkerungs-Entwicklung in Deutschland "angepasst".

Außerdem wurde das staatliche Renten-System durch das sogenannte Altersvermögens-Gesetz (AVmG) um eine private, staatlich geförderte Vorsorge-Komponente ergänzt.

Somit konnte die steuerliche Förderung der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge zum Januar 2002 anlaufen.

Die private und betriebliche Eigenvorsorge wird vom Staat in der Endstufe mit rund 12 Milliarden € unterstützt, die Beitragssätze (zur gesetzlichen Rentenversicherung) sollen langfristig stabil bleiben.

  1. Beginn der Förderung gemäß AVmG ist der 1. Januar 2002.

  2. Nur sogenannte "Riester-Produkte" im Spektrum der privaten Vorsorge laut AVmG werden gefördert. Hier geht es um die Kapitalerhaltungs-Garantie und die Verrentungspflicht: Das sind alle Anlageformen, die zum Rentenbeginn (Rentenalter 65 Jahre) die eingezahlten Beträge garantieren und die lebenslang eine monatliche Rente finanzieren.

  3. Die Zertifizierung der Versicherungen im Riester-Katalog ist Pflicht. Es zertifiziert das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.

  4. Außerdem erhält der Arbeitnehmer mit dem AVmG einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung) mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit. Bisher war der Arbeitnehmer in dieser Angelegenheit auf das Wohlwollen seines Arbeitgebers angewiesen.

  5. Der Verband der Rentenversicherungsträger wird künftig allen Versicherten jährlich Informationen über den Stand ihrer Rentenanwartschaft zusenden.