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Private kapitalgedeckte Altersversorgung (Zulagenrente) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In den Genuß der Förderung in der zweiten Schicht kommen: alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbständige, Beamte, Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Zusatzversorgung, Arbeitslose, Kinder Erziehende und Behinderte in Werkstätten. Nicht gefördert werden u. A. Selbständige, Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken und Rentner. Nicht förderungsfähige Personen können über Ihren rentenversicherungspflichtigen Ehepartner eine Förderung erhalten.
Um die Förderung voll ausschöpfen zu können, müssen die Steuerpflichtigen Mindest-Eigenbeträge leisten zwischen 42,25 und 192,33 € im Monat. Der genaue Umfang der Förderung ist abhängig von
Wie muß das geförderte Produkt aussehen?
Eigenvorsorge durch WohneigentumDas Thema Rente und Eigenheim wird im Reform-Katalog ebenfalls berücksichtigt. Maximal 52.000 € können steuerfrei vom Vorsorgekonto für die Finanzierung des Eigenheims entnommen werden. Seit 2002 ist die Einbeziehung von Wohneigentum im AVmG über ein Zwischenentnahme-Modell möglich. Danach kann der Anleger einen Betrag von mindestens 10.000 und höchsten 50.000 Euro förderunschädlich seinem Altersvorsorge-Vertrag entnehmen, um ihn unmittelbar für selbstgenutztes inländisches Wohneigentum zu verwenden. Den entnommenen Betrag muss der Anleger (quasi als Darlehen) in monatlich gleichbleibenden Raten zinslos bis zum 65. Lebensjahr in seinen Altersvorsorge-Vertrag zurückzahlen. Tun oder lassen?Bis zum Sommer 2002 haben viele Verbraucherzentralen dazu geraten, noch keine Riester-Verträge abzuschließen. Mittlerweile hat sich jedoch die Auffassung durchgesetzt: Zertifizierte Produkte sind in ausreichendem Umfang vorhanden und die Sparer sollen sich ihre Prämien sichern und abschließen. Vergessen werden darf jedoch nicht: Die jetzt beschlossene Förderung dient lediglich dazu, die neu entstandene Rentenlücke durch die Absenkung des Rentenniveaus zu schließen. Sie reicht bei weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard bei zu halten. Private Vorsorge tut nach wie vor Not, ob mit oder ohne Förderung. Wenn Sie Kapital bilden wollen, können Sie dies auch ohne zeitliche Verpflichtung, z.B. in einem Investmentfonds, tun. Nach dem Motto: Alles was Ihr Geld braucht, ist Zeit zum Arbeiten. Ob für Sie die Riester-Rente interessant ist, kann nur ein persönliches Gespräch klären. Wenn Sie an diesem interessiert sind, dann schicken Sie mir eine E-Mail. Und so fing alles anNach langem politischen Gerangel konnten sich Bundestag und Bundesrat auf die Förderkriterien für eine zusätzliche Rente auf privater Basis einigen. Die von Bundesarbeitsminister Walter Riester ausgearbeitete Renten-Reform steht. Der Bundesrat stimmte am 11.05.2001, zu. Mit der Reform wurde die (gesetzliche) Rentenversicherung an die rückläufige Bevölkerungs-Entwicklung in Deutschland "angepasst". Außerdem wurde das staatliche Renten-System durch das sogenannte Altersvermögens-Gesetz (AVmG) um eine private, staatlich geförderte Vorsorge-Komponente ergänzt. Somit konnte die steuerliche Förderung der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge zum Januar 2002 anlaufen. Die private und betriebliche Eigenvorsorge wird vom Staat in der Endstufe mit rund 12 Milliarden € unterstützt, die Beitragssätze (zur gesetzlichen Rentenversicherung) sollen langfristig stabil bleiben. Dies waren die wichtigsten Eckpunkte der Renten-Reform:
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