Altersvorsorge

 
 
  • Die erste Schicht entspricht der Basisversorgung. Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, berufständische Versorgungswerke, Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskassen, private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen.

  • Die zweite Schicht ist eine Zusatzversorgung; darunter versteht man die betriebliche Altersvorsorge - das sind Pensionskassen, Direktversicherung, Unterstützungskassen, Pensionszusagen und Pensionsfonds - und die private kapitalgedeckte Altersvorsorge, das ist eine Zulagenrente.

  • Die dritte Schicht besteht aus Kapitalanlage-Produkten, wie zum Beispiel Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Ratensparverträge, Aktien, Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.