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Das neue Drei-Schichten-Modell
Ein Buch mit sieben Siegeln?
Seit dem 1.1.2005 versteht man unter dem Begriff der Altersvorsorge
ein sogenanntes Schichtenmodell:
Die
erste Schicht
entspricht der Basisversorgung. Dazu zählen
die gesetzliche Rentenversicherung, berufständische Versorgungswerke,
Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskassen, private
kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen.
Die
zweite Schicht
ist eine Zusatzversorgung; darunter versteht
man die betriebliche Altersvorsorge - das sind Pensionskassen,
Direktversicherung, Unterstützungskassen, Pensionszusagen und
Pensionsfonds - und die private kapitalgedeckte Altersvorsorge,
das ist eine Zulagenrente.
Die
dritte Schicht
besteht aus Kapitalanlage-Produkten, wie zum
Beispiel Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Ratensparverträge,
Aktien, Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherung mit
Kapitalwahlrecht.
Jede der aufgeführten Möglichkeiten hat Ihre Vorteile und
Nachteile, lassen Sie uns gemeinsam Ihr Optimum finden!
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