Wann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung?

 
 
  • Grundsätzlich wird erst bei über 50%iger Berufsunfähigkeit eine Rente gewährt.

  • Keine Leistung bei vorübergehender Berufsunfähigkeit.

  • Es muß eine Versicherungszeit von mindestens 5 Jahren mit mindestens 36 geleisteten Pflichtbeiträgen bestehen (außer bei berufsbedingten Krankheiten und berufsbedingten Unfällen).

  • Keinen Anspruch hat, wer diese Bedingungen nicht erfüllt.

Achtung: Für unter 40 jährige:

Ab dem 1.1.2000 gibt es im Berufsunfähigkeitsbereich durch die Rentenreform gravierende Änderungen.

Wie hoch ist die derzeitige gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?

  • bei Berufsunfähigkeit etwa 27%

  • bei Erwerbsunfähigkeit etwa 40%

Beispiel zur Einkommenslücke bei Berufsunfähigkeit