Verfassen eines Testaments

 
 

Seinen letzen Willen kann jeder formulieren, der volljährig und geistig fit ist. Sollten Sie keinen letzten Willen in schriftlicher Form niedergelegt haben, dann tritt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein.

Die sogenannten Privattestamente, die Zuhause verfaßt und aufbewahrt werden, müssen schon wegen Ihrer vermögensrechtlichen Bedeutung bestimmte Formvorschriften erfüllen. Der Erblasser muß sein Testament von Anfang bis Ende eigenhändig niederschreiben und mit Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug versehen.

Die zweite gesetzlich anerkannte Testamentsform ist das sogenannte notarielle Testament. Hier wird das Testament vor dem Notar erstellt.

Für die Beurkundung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Nachlaßwert richtet. Für ein gemeinschaftliches Testament bzw. einen Erbvertrag verdoppelt sich diese Gebühr.

Nachlaßwert bis € Beurkundungsgebühr in € Verwahrungsgebühr in €
25.564,59 81,80 20,45
51.129,18 132,93 33,23
102.258,37 209,62 52,40
153.387,56 286,32 71,58
204.516,75 363,01 90,75
255.645,94 439,71 109,92

Ratsam ist i.d.R. aber immer der Gang zum Juristen, wenn ein steuerlich optimierter Vermögensübergang gewährleistet werden soll.

Für Privatpersonen macht ein Testament oder Erbvertrag immer dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht; z.B. bei ungleicher Vermögensverteilung oder bei bestimmten Anweisungen die mit dem Erbe verbunden sind. Verfügt werden kann fast alles, was nicht sittenwidrig ist.

Vorsicht geboten ist beim sog. "Berliner Testament" bei dem sich die Eheleute als gegenseitige Alleinerben einsetzen. Denn im Rahmen der Erbfolge tritt eine doppelte volle Erbschaftsteuerbelastung für den Übergang des Vermögens auf die Kinder ein, nämlich einmal beim Übergang von dem einen auf den anderen Ehegatten sowie beim späteren Übergang auf die Kinder. Zudem wirkt sich dann der progressive Erbschaftsteuertarif steuererhöhend aus.

Ist es das Motiv für ein Berliner Testament, den überlebenden Partner bei unangetastetem Vermögen die gleichen Erträge wie vorher zu sichern, dann gibt es durchaus Alternativen (z.B. Niesbrauch, Rente), mit denen die Erbschaftsteuer gemindert und Pflichtteilansprüche reduziert werden können.

Selbständige und Unternehmer sollten sich immer einer Rechtsberatung unterziehen, um die Angehörigen zu sichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.