Erben zum Nulltarif

 
 

Das folgende Beispiel verdeutlicht, daß es sich bei größerem Vermögen lohnt, sich rechtzeitig Gedanken über eine optimale Gestaltung zu machen.

Beispiel: Ein Chefarzt verstirbt mit 68 Jahren und vererbt seinen drei Kindern testamentarisch dieses Vermögen:
Barvermögen € 460.162,69
Immobilienvermögen € 613.550,25
Lebensversicherung € 480.056,54
Die Lebensversicherung hat diese Eckdaten:
Eintrittsalter 40 Jahre
Beitragszahlungsdauer 45 Jahre
Jahresbeitrag € 6.094,27
Versicherungssumme € 306.775,12
Todesfalleistung nach 28 Jahren € 503.064,68
Fall 1: Der Vater war selbst Versicherungsnehmer und hat die Prämien selbst bezahlt.
1. Kind 2. Kind 3. Kind Erbschaftsteuer
Ererbtes Vermögen € 525.592,71 € 525.592,71 € 525.592,71  
Freibetrag € 204.516,75 € 204.516,75 € 204.516,75  
zu versteuern € 321.075,96 € 321.075,96 € 321.075,96  
Erbschaftsteuer € 48.161,13 € 48.161,13 € 48.161,13 = € 144.483,41
Fall 2: Kind 1 war Versicherungsnehmer, hat die Prämien selbst gezahlt und ist bezugsberechtigt. Die nicht vom Vater gezahlten Versicherungsprämien haben das Barvermögen entsprechend erhöht.
  1. Kind 2. Kind 3. Kind Erbschaftsteuer
Ererbtes Vermögen € 193.162,49 € 525.592,71 € 525.592,71  
Lebensversicherung bleibt steuerfrei € 503.064,68      
Freibetrag € 204.516,75 € 204.516,75 € 204.516,75  
zu versteuern € 0,0 € 321.075,96 € 321.075,96  
Erbschaftsteuer € 0,0 € 48.467,91 € 48.161,13 = € 96.322,27
Ersparnis ggb. Fall 1       = € 48.161,13
Ablaufleistung der LV nach 28 Jahren € 503.064,68      
Prämien in 28 Jahren € 170.634,46      
"Nettoerbschaft" € 332.430,22      

Für die Prämien muß Kind 1 während der 28 jährigen Laufzeit insgesamt € 170.634,46 aufwenden. Demgegenüber steht die Todesfalleistung von € 503.064,68, wenn der Vater mit 68 Jahren stirbt. Netto bleiben also € 332.430,22 als Erbe übrig - steuerfrei!

Das restliche Vermögen wird unter Berücksichtigung dieser "Nettoerbschaft" auf die drei Kinder verteilt. Der Steuervorteil aus dieser Gestaltung beträgt € 48.161,13!

Interesse?

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