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23 goldene Regeln rund um die Erbschaft: Grundregeln für Unternehmer(innen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
19: BetriebsbonusKleine und Mittelständische Unternehmer können Ihre Firma jetzt oft steuerlich günstiger an die Nachkommen (z.B. Ehefrau) übergeben. Das neue Recht gewährt (wie bisher) als Extrafreibetrag € 255.645,94, zusätzlich 40% Wertabschlag und den persönlichen Freibetrag.
20: Flucht ins BetriebsvermögenBesitzer mehrerer Häuser oder Wohnungen können Ihren Grundbesitz in eine Firma einbringen ("gewerblich geprägte Gesellschaft", z.B. GmbH & Co. KG) und somit extrem günstig vererben oder verschenken. Wichtig: Sie sollten genau abwägen zwischen gesparter Erbschaftsteuer und zusätzlicher steuerlicher Belastung (z.B. Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen) der in einem Betrieb zusammengefaßten Immobilien. Gefahr: Der Beschenkte darf den Betrieb oder wesentliche Betriebsteile (Immobilien) nicht vor Ablauf von 5 Jahren verkaufen, denn sonst kassiert der Fiskus rückwirkend alle betrieblichen Vergünstigungen. 21: Familienfremder ErbeOft haben Kinder leider nicht genügend Talent oder Erfahrung, um einen Betrieb zu führen, wohl aber der amtierende Geschäftsführer. Die Lösung: Dank der neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien kann ein Firmenchef seinen Betrieb nun auch günstig dem Geschäftsführer überschreiben. Auch für diesen Erben gilt jetzt der 40-prozentige Wertabschlag sowie die günstige Steuerklasse I. In der Gesamtbetrachtung ist die Erbschaftsteuerbelastung der familienfremden Betriebserben allerdings immer noch höher als bei Verwandten, denn von der Steuerklasse I werden nur die günstigen Steuersätze, nicht jedoch die höheren persönlichen Freibeträge übernommen. 22: Rechtsform ändernDie Erben einer Personengesellschaft (KG, OHG, GmbH & Co. KG) zahlen i.d.R. viel weniger Steuern als die einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG). Grund dafür ist, daß für die Bewertung des Betriebsvermögens, das nicht aus Immobilien besteht, die Unternehmensform maßgebend ist. Bei Personengesellschaften zählt der Buchwert der Steuerbilanz. Kapitalgesellschaften werden nach dem gemeinen Wert veranschlagt. Dabei wird das "Stuttgarter Verfahren" angewendet. Ein Bestandteil dieses Verfahrens ist auch der Ertragswert. Deshalb: Vor der Übertragung von Firmenanteilen unbedingt die Umwandlung der Rechtsform prüfen. 23: Modellfall "Quartett-Lösung"Der Unternehmer beteiligt seine drei volljährigen Kinder mit je 25% an der Firma. Zur Absicherung behält er jedoch das Stimmrecht. Bei dieser "Quartett-Lösung" kann nach 5 Jahren jedes Kind seinen Firmenanteil - da nicht über 25% - einkommensteuerfrei verkaufen. |
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