23 goldene Regeln rund um die Erbschaft: Grundregeln für alle

 
 

1: Schnelles Schenken

Bedeutet effektives Vererben. Die bereits erwähnten Freibeträge (€ 306.775,12 für Ehepartner; € 204.516,75 für Kinder) sind so hoch wie nie zuvor und lassen sich alle zehn Jahre steuerfrei übertragen. Der Wertzuwachs des geschenkten Vermögens wird von der Erbschaftsteuer nicht mehr erfaßt. Zudem unterliegt der Empfänger (Kind/Enkel) einer niedrigeren Einkommensteuer als der Geber.

Bei einer langfristigen Nachfolgeplanung läßt sich der Zehnjahres-Zeitraum unter Umständen mehrmals steuersparend nutzen.

2: Zusätzlich zu Freibeträgen

sind allgemeine Geschenke in gewissen Grenzen möglich. Bis zu einem Gegenwert von € 40.903,35 können sich Ehepartner und Kind an Hausrat schenken lassen.

3: Erbfallkosten

Die sogenannten Erbfallkosten (Beerdigung, Grabpflege, Verteilung des Nachlasses, Steuerberater, ...) bilden oft einen beachtlichen Posten und werden vom Finanzamt in Höhe von € 10.225,83 pauschal akzeptiert. Bei Nachweis auch höhere Summen.

4: Durch Heirat oder Adoption

sind deutlich günstigere Steuerklassen und Freibeträge erreichbar. So kann beispielsweise ein alleinstehender Senior seine Lebensgefährtin vor einer Schenkung oder seinem Ableben heiraten. Vorteil: der Steuersatz ermäßigt sich, der Freibetrag steigt.

5: Lebensversicherung als Geschenk

Ein cleverer Gönner sollte alle Prämien für die gesamte Laufzeit im voraus bezahlen (sog. Einmalbeitrag) und dann die Lebensversicherung übergeben.

Vorteil: Der Fiskus bewertet dann die Beiträge nur mit 2/3 ihres tatsächlichen Wertes oder alternativ den Rückkaufswert. Wer jedoch bis zur endgültigen Auszahlung der Versicherung wartet, wird voll besteuert.

Dieses Vorgehen eignet sich besonders für die hohen Steuerklassen II und III bedingt durch die geringeren Freibeträge, also z.B. für Geschwister und Lebensgefährten.