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Bei Anleihen bzw. Rentenpapieren beteiligt sich der
Kapitalgeber nicht an der Institution, dem Unternehmen
oder dem Staat, sondern er gibt lediglich einen
Kredit. Für die Gewährung dieses Kredits bekommt der
Anleger einen vorher fest vereinbarten Zins und am Ende
der Laufzeit sein Geld zurück.
Die bekanntesten und gängigsten Anleihearten sind:
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Bundesschatzbriefe und
Finanzierungsschätze des Bundes:
Daueremissionen, die über inländische Geschäftsbanken
verkauft werden und nicht zum Börsenhandel
zugelassen sind. Die Zinszahlung kann bei
Bundesschatzbriefen jährlich erfolgen (der sog. Typ A)
oder am Ende der Laufzeit (Typ B), bei
Finanzierungsschätzen erfolgt sie am Ende.
Bundeschatzbriefe haben eine Laufzeit von sechs bis
sieben Jahren, die Finanzierungsschätze nur ein bis
maximal zwei Jahre. Die Bundeschatzbriefe können
jederzeit nach dem ersten Jahr je Gläubiger bis zu
€ 5.000,- innerhalb von 30 Zinstagen
zurückgegeben werden. Eine Rückgabe von
Finanzierungsschätzen ist nicht möglich. Beide
Wertpapiere können bei der Bundesschuldenverwaltung
kostenlos deponiert werden.
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Bei Bundesobligationen und
Bundesanleihen handelt es sich um
börsennotierte, festverzinsliche Wertpapiere, die
jederzeit zum Börsenkurs ge- und verkauft werden
können. Die Zinszahlung erfolgt jährlich, die Laufzeit
beträgt bei Neuemissionen zwischen fünf und zehn
Jahren. Bei den Bundesobligationen handelt es sich um
Daueremissionen des Bundes, während die Bundesanleihen
sporadisch nach Bedarf herausgegeben werden. So wie
der Bund sich auf diese Art finanziert, tun dies auch
die Kommunen mit Kommunalobligationen.
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Bankschuldverschreibungen und
(Hypotheken-) Pfandbriefe sind Schuldtitel, die
den Geschäftsbanken Gelder zur Kreditfinanzierung
einbringen. Pfandbriefe dienen ausschließlich zur
Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden.
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Industrieobligationen und
Industrieanleihen: Hierunter versteht man
mittel- und langfristige Schuldverschreibungen von
inländischen Unternehmen, die keine Banken sind. Eine
spezielle Form sind Wandelanleihen, bei denen der
Anleger zunächst eine Schuldverschreibung erhält, die
er am Ende der Laufzeit unter bestimmten Bedingungen
in Aktien umwandeln kann.
Generell gilt: Je besser die Bonität des Schuldners, desto
niedriger ist der Zins.
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