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Jüngste Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zu Ihrer Erinnerung: seit 1984 hat es insgesamt an die 100 Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse gegeben. Änderungen zum 1. Januar 2003Die Bundesregierung hat die Krankenversicherungspflichtgrenze auf monatlich € 3.825,- erhöht. Erst ab diesem Einkommen können Sie sich freiwillig krankenversichern. Beiträge bezahlen Sie allerdings nur bis zur Beitragsbemessunggrenze in Höhe von € 3.450,-. Änderungen zum 1. Januar 2000Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Frau Fischer konnte sich mit ihren Gesetzesvorschlägen zur Gesundheitsreform 2000 nicht durchsetzen. Es wurde lediglich ein sogenanntes Rumpfgesetz verabschiedet mit Schlagworten wie weitere Budgetierung, Medikamente nur noch in kleineren Packungsgrößen, vermehrte Verschreibung von Generika. Eines wurde jedoch definitiv beschlossen: Zum 1.1.2000 zahlen alle Neukunden der privaten Krankenversicherungen einen 10%igen Zuschlag. Dies soll der verbesserten Beitragsentlastung im Alter dienen. Änderungen zum 1. Januar 1999Der neuen Bundesregierung haben wir zu verdanken, daß:
Änderungen beim Zahnersatz zum 1. Januar 1998Zahnersatzleistungen müssen jetzt direkt zwischen Zahnarzt und GKV-Versicherten abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt auf GOÄ/GOZ-Basis. Dies bedeutet: Der Zahnarzt kann sein Arzthonorar mit dem 1,7-fachen (West) bzw. 1,76-fachen (Ost) Satz abrechnen. Bei höherem Aufwand kann er den 2,3-fachen Satz und - wenn medizinisch begründbar - dem 3,5-fachen Satz abrechnen. Diese Sätze sind lediglich während der ersten zwei Jahre nach Einführung der Festzuschüsse begrenzt. Seit dem 1.1.1998 gilt auch: Krankenkassen gewähren nur noch Festzuschüsse. Die Auswirkungen dieser Regelung verdeutlicht das folgende Beispiel. Beispiel:Sie haben eine Zahnarztrechnung über DM 1.000,- (€ 511,29). Der Anteil des Arzthonorars, abgerechnet mit dem 1,7-fachen Satz, beläuft sich DM 300,- (€ 153,38). Der Festzuschuß der Kasse beträgt DM 500,- (€ 255,64), so tragen Sie als GKV-Versicherter DM 500,- selbst. Wird das Arzthonorar mit dem 2,3-fachen Satz berechnet, so beträgt dieses DM 406,- (€ 207,58), die Rechnung also DM 1.106,- (€ 565,48). Ihr Eigenanteil beläuft sich dann nach Adam Riese auf DM 606,- (€ 309,84). Das gleiche Beispiel mit dem 3,5-fachen Abrechnungssatz: das Arzthonorar beträgt dann DM 618,- (€ 315,97), Ihr Eigenanteil beläuft sich dann auf DM 818,- (€ 418,23). Höhere Zuzahlungen bei Krankheit seit 1. Juli 1997
** bei regelmäßiger Prophylaxe höherer GKV-Zuschuß (55%) Leistungskürzungen zum 1. Januar 1997
* Berechnungsgrundlage nur innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze: 1998 bei DM 6.375,- (€ 3.259,48; West) bzw. DM 5.400,- (€ 2.760,97; Ost) Bruttogehalt KrankentagegeldanspruchEin Beispiel zur Berechnung Ihres Krankentagegeldanspruches. Sie verdienen monatlich brutto DM 4.500,- (€ 2.300,81), das sind monatlich netto ca. DM 2.700,- (€ 1.380,48). Lassen Sie uns rechnen:
DM 2.439,- (€ 1.247,04)? Aber halt: zu früh gefreut, denn davon müssen wir nun noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (gottseidank in diesem Fall nur von 80% vom Brutto) in Höhe von DM 513,- (€ 262,29) abziehen. Die Auszahlung beträgt demzufolge ab dem 43ten Tag statt wie gewohnt DM 2.700,- (€ 1.380,48) nur noch DM 1.917,- (€ 980,14). Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ist diese Differenz noch viel höher. Wir nehmen hierzu DM 8.000,- (€ 4.090,33) Bruttoeinkommen an, macht netto etwa DM 4.500,- (€ 2.300,81).
DM 4.050,- (€ 2.070,73)? Abzüglich der Sozialversicherung von insgesamt DM 910,- (€ 465,27) bleiben DM 3.140,- (€ 1.605,45) übrig. Es fehlen also ab dem 43ten Krankheittag rund DM 1.500,- (€ 766,93) gegenüber dem normalen Einkommen. Was kann ich dagegen tun?Erstens, frei nach dem Motto der drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts tun. Zweitens: Vorsorge treffen durch eine private Zusatzversicherung, durch die Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen können. Drittens: die private Krankenvollversicherung |
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