Krankenversicherung für Studierende

 
 

In Deutschland besteht für Studierende Versicherungspflicht. Diese endet mit dem Abschluß des 14ten Semesters, spätestens jedoch mit Vollendung des 30ten Lebensjahrs.

Studierende, die der Versicherungspflicht unterliegen, haben nun die folgenden Möglichkeiten:

  1. Sind die Eltern der Studierenden in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert, dann haben die Studierenden Anspruch auf Familienmitversicherung. Dieser Anspruch endet mit dem 25ten Lebensjahr, erhöht sich aber um die Dauer eines evtl. geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes sowie sozialen Jahres.

    Nach dieser Frist müssen sich die Studierenden entweder pflichtversichern in der GKV (siehe Punkt 2) oder sie lassen sich innerhalb von drei Monaten befreien (nur für die Zeit des Studiums): dann können sie auch in der privaten studentischen Krankenversicherung aufgenommen werden (siehe Punkt 3).

  2. Die Studierenden versichern sich in der GKV. Dafür zahlen sie in den alten Bundesländern € 41,77 und in den neuen Bundesländern € 34,71 jeweils zzgl. Pflegepflichtversicherung (siehe auch weitere Sätze auf unserer Ersatzkassenseite ).

  3. Die Studierenden versichern sich studentisch privat. Dazu müssen sie sich von der Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums befreien lassen. In der privaten studentischen Krankenversicherung (PSKV) sind die Studierenden dann mit ähnlichen Leistungen wie in der GKV versichert.

    Dieser Tarif kostet für einen männlichen Studierenden zwischen € 71,58 und € 92,03, für eine weibliche Studierende zwischen € 127,82 und € 153,38.

  4. Die Studierenden versichern sich voll privat (PKV). Auch dazu müssen sie sich von der Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums befreien lassen. Hier kann der Versicherungsschutz frei gewählt werden.

    Ein solcher Tarif wird je nach Eintrittsalter berechnet und kann für Frauen sogar günstiger sein als die letztgenannte PSKV. Dies kann bei Auslandsaufenthalten (siehe unten) von Vorteil sein.

Studierende, die der Versicherungspflicht nicht (mehr) unterliegen versichern sich entweder privat oder in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. In der GKV werden dann die Einkünfte zur Beitragsbemessung zugrunde gelegt.

Versicherungsschutz bei Auslandstudium

Sind die Studierenden in der GKV versichert, so leistet diese bei einem Auslandsstudium nicht. Zur Abhilfe gibt es hier zwei Möglichkeiten:

  1. Abschluß einer Auslandsreisekrankenversicherung: Kostenpunkt € 27,60 pro Monat. Diese Form kann nur gewählt werden, wenn die Studierenden weiterhin an der Uni oder FH immatrikuliert sind.

  2. Abschluß einer Langzeitauslandsreisekrankenversicherung: Kostenpunkt zwischen € 102,25 (männlich) und € 204,51 (weiblich) im Alter von 25 bis 30 Jahren. Vorteil: hervorragender Versicherungsschutz auch im Heimatland bis zu drei Monaten (pro Jahr). Diese Form sollte gewählt werden, wenn Sie sich exmatrikulieren.

Beim Antritt eines Auslandsstudium und gleichzeitiger Exmatrikulation verzichtet die GKV auf jegliche Kündigungsfristen. Studierende können also mit sofortiger Wirkung die genannte Versicherung abschließen. Voraussetzung: Frau/Mann ist gesund.

Sind die Studierenden voll privat versichert (PKV), dann leisten die meisten Gesellschaften auch im Ausland. Auf alle Fälle sollte vor einem Auslandsaufenthalt mit der Gesellschaft gesprochen werden, für wie lange der Versicherungsschutz weltweit besteht.

Mehr?

Wenn Sie nicht gefunden haben, was Sie suchen, oder wenn Sie ganz einfach mehr wissen wollen: Die Barmer Ersatzkasse hat weitere hilfreiche Informationen für Studierende auf dem Web.

Interesse?

Wenn Sie an einer privaten Krankenversicherung interessiert sind, schicken Sie mir eine E-Mail mit Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer. Einen Vergleich kann ich Ihnen nicht erstellen, aufgrund meines Status als Versicherungsmaklerin versichere ich jedoch, Ihnen das beste und preislich günstigste Angebot zu unterbreiten.