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In Deutschland besteht für Studierende
Versicherungspflicht. Diese endet mit dem Abschluß des 14ten
Semesters, spätestens jedoch mit Vollendung des 30ten
Lebensjahrs.
Studierende, die der Versicherungspflicht
unterliegen, haben nun die folgenden Möglichkeiten:
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Sind die Eltern der Studierenden in der gesetzlichen
Krankenkasse (GKV) versichert, dann haben die Studierenden
Anspruch auf Familienmitversicherung. Dieser Anspruch endet
mit dem 25ten Lebensjahr, erhöht sich aber um die Dauer
eines evtl. geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes sowie
sozialen Jahres.
Nach dieser Frist müssen sich die Studierenden entweder
pflichtversichern in der GKV (siehe Punkt 2) oder sie lassen
sich innerhalb von drei Monaten befreien (nur für die Zeit
des Studiums): dann können sie auch in der privaten
studentischen Krankenversicherung aufgenommen werden
(siehe Punkt 3).
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Die Studierenden versichern sich in der GKV. Dafür zahlen
sie in den alten Bundesländern € 41,77 und in den
neuen Bundesländern € 34,71 jeweils zzgl.
Pflegepflichtversicherung (siehe auch weitere Sätze auf
unserer
Ersatzkassenseite
).
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Die Studierenden versichern sich studentisch
privat. Dazu müssen sie sich von der
Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums
befreien lassen. In der privaten studentischen
Krankenversicherung (PSKV) sind die Studierenden
dann mit ähnlichen Leistungen wie in der GKV
versichert.
Dieser Tarif kostet für einen männlichen Studierenden
zwischen € 71,58 und € 92,03, für eine
weibliche Studierende zwischen € 127,82 und
€ 153,38.
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Die Studierenden versichern sich voll
privat (PKV). Auch dazu müssen sie sich von der
Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums
befreien lassen. Hier kann der Versicherungsschutz
frei gewählt werden.
Ein solcher Tarif wird je nach Eintrittsalter
berechnet und kann für Frauen sogar günstiger sein
als die letztgenannte PSKV. Dies kann bei
Auslandsaufenthalten (siehe unten) von Vorteil sein.
Studierende, die der Versicherungspflicht nicht
(mehr) unterliegen versichern sich entweder privat
oder in der gesetzlichen Krankenversicherung als
freiwilliges Mitglied. In der GKV werden dann die
Einkünfte zur Beitragsbemessung zugrunde gelegt.
Versicherungsschutz bei Auslandstudium
Sind die Studierenden in der GKV versichert, so
leistet diese bei einem Auslandsstudium nicht. Zur
Abhilfe gibt es hier zwei Möglichkeiten:
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Abschluß einer Auslandsreisekrankenversicherung:
Kostenpunkt € 27,60 pro Monat. Diese Form kann nur
gewählt werden, wenn die Studierenden weiterhin an der Uni
oder FH immatrikuliert sind.
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Abschluß einer Langzeitauslandsreisekrankenversicherung:
Kostenpunkt zwischen € 102,25 (männlich) und
€ 204,51 (weiblich) im Alter von 25 bis 30
Jahren. Vorteil: hervorragender Versicherungsschutz auch im
Heimatland bis zu drei Monaten (pro Jahr). Diese Form sollte
gewählt werden, wenn Sie sich exmatrikulieren.
Beim Antritt eines Auslandsstudium und gleichzeitiger
Exmatrikulation verzichtet die GKV auf jegliche
Kündigungsfristen. Studierende können also mit
sofortiger Wirkung die genannte Versicherung
abschließen. Voraussetzung: Frau/Mann ist gesund.
Sind die Studierenden voll privat versichert
(PKV), dann leisten die meisten Gesellschaften auch
im Ausland. Auf alle Fälle sollte vor einem
Auslandsaufenthalt mit der Gesellschaft gesprochen
werden, für wie lange der Versicherungsschutz weltweit
besteht.
Mehr?
Wenn Sie nicht gefunden haben, was Sie suchen, oder wenn
Sie ganz einfach mehr wissen wollen: Die Barmer Ersatzkasse hat weitere
hilfreiche Informationen für Studierende auf dem Web.
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Vergleich kann ich Ihnen nicht erstellen, aufgrund
meines Status als Versicherungsmaklerin versichere ich
jedoch, Ihnen das beste und preislich günstigste
Angebot zu unterbreiten.
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